Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse bei Unterlassungs- und Widerrufsklagen eines Verbandes
BGH, vom 21.02.1990 - Aktenzeichen VII ZR 216/89
DRsp Nr. 1996/13901
Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse bei Unterlassungs- und Widerrufsklagen eines Verbandes
Bei Unterlassung- und Widerrufsklagen gemäß § 13AGBG sind die besonderen Voraussetzungen des § 15 Abs. 2AGBG zu beachten. Das Rechtsschutzinteresse ist regelmäßig gegeben.