OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.11.2002
10 U 154/01
Normen:
II. BV § 27 Abs. 1 Anl. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 57
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 372/00

Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten; Bildung von Wirtschaftseinheiten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 10 U 154/01

DRsp Nr. 2004/15140

Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten; Bildung von Wirtschaftseinheiten

Ist mit den Mietern eines Gebäudes eine Einzelabrechnung nicht vereinbart, so ist der gewerbliche Mieter im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315, 316 BGB befugt, mehrere Gebäude zu einer Abrechnungs- oder Wirtschaftseinheit zusammen zu fassen, wenn auf § 27 der II. BV Bezug genommen wird, die Gebäude einheitlich verwaltet werden, in einem unmittelbaren örtlichen Zusammenhang stehen, zwischen den einzelnen Gebäuden kein wesentlicher Unterschied im Wohnwert besteht und sie einer gleichartigen Nutzung dienen.

Normenkette:

II. BV § 27 Abs. 1 Anl. 3 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 372/00
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2003, 57