KG vom 01.12.2005
8 U 249/04
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3;
Fundstellen:
WuM 2006, 32

Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Mietminderung

KG, vom 01.12.2005 - Aktenzeichen 8 U 249/04

DRsp Nr. 2009/7562

Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Mietminderung

Hat das erstinstanzliche Gericht dem Mieter einer Wohnung eine Berechtigung zur Minderung des Mietzinses wegen eines Mangels zuerkannt, so hat die Berufungsbegründung des Vermieters sich hiermit auseinander zu setzen. Anderenfalls sind sowohl die Mängel als auch die Minderungsquote für die Berufungsinstanz der Entscheidung des Gerichts zugrunde zu legen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3;
Fundstellen
WuM 2006, 32