Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12.04.2017 (VK 1 - 25/17) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, ausgenommen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 2., die diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert wird auf 30.000.000,- € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|