OLG Saarbrücken - Urteil vom 04.12.2013
2 U 13/13
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 398;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 268/10

Anforderungen an die Bestimmtheit der durch einen Höchstbetrag begrenzten Abtretung zukünftiger Ansprüche aus einer Mehrzahl von Mietverhältnissen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2013 - Aktenzeichen 2 U 13/13

DRsp Nr. 2014/293

Anforderungen an die Bestimmtheit der durch einen Höchstbetrag begrenzten Abtretung zukünftiger Ansprüche aus einer Mehrzahl von Mietverhältnissen

Eine auf einen Höchstbetrag begrenzte Abtretung zukünftiger Forderung aus verschiedenen Mietverhältnissen ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam, wenn nicht bestimmt ist, welche Forderung jeweils nachrücken soll (BGH NJW 1978, 1050; OLG Rostock - OLG-NL 2000, 177; OLG Hamm OLGR 2008, 284).

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.8.2012 - 6 O 268/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 398;

Gründe:

I.

Zwischen den Parteien steht die Freigabe von bei dem Amtsgericht Saarlouis hinterlegten Beträgen im Streit.