OLG Stuttgart - Urteil vom 25.04.2017
6 U 146/16
Normen:
BGB § 543;
Fundstellen:
BB 2017, 962
MDR 2017, 816
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 10.05.2016

Anforderungen an die Darlegung eines Sachmangels eines Pkw im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten beim Kohlendioxidausstoß und damit auch beim Kraftstoffverbrauch

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017 - Aktenzeichen 6 U 146/16

DRsp Nr. 2017/5513

Anforderungen an die Darlegung eines Sachmangels eines Pkw im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten beim Kohlendioxidausstoß und damit auch beim Kraftstoffverbrauch

1. Ein Kläger, der allein unter Hinweis auf Presseberichte und ohne Sachvortrag zum Benzinverbrauch geltend macht, er müsse davon ausgehen, dass der Motor seines - aus dem VW-Konzern stammenden - Fahrzeugs von Manipulationen betroffen sei, weil auch bei etlichen anderen Benzinmotoren Unregelmäßigkeiten beim Kohlendioxidausstoß und damit auch beim Kraftstoffverbrauch festgestellt worden seien, und der hierzu ein Sachverständigengutachten anbietet, legt weder einen Sachmangel noch einen konkreten Mangelverdacht hinreichend dar.2. Für die Wissenszurechnung im Konzern kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsteilung und die Ausübung von Leitungsmacht sowie darauf an, bei welcher der Gesellschaften das behauptete Wissen vorhanden ist. Ohne Vortrag dazu kann nicht beurteilt werden, wie der Informationsaustausch innerhalb des Konzerns zu organisieren ist und ob unter dem Gesichtspunkt eines diesbezüglichen Organisationsverschuldens eine Wissenszurechnung in Betracht kommt.