Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
BGH, Beschluß vom 09.11.2004 - Aktenzeichen XI ZB 6/04
DRsp Nr. 2004/19066
Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
»Die Einwilligung des Berufungsbeklagten in die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bedarf nicht der Schriftform, sondern kann vom Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers eingeholt und gegenüber dem Gericht anwaltlich versichert werden.«