Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.12.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Gebäude nebst den befestigten Grundstücksflächen unter der Anschrift I-Straße, J (Grundbuch von J, G 01), zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
2.Der Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt,
an den Kläger 31.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.600,00 € seit dem 28.3.2008 und aus weiteren 19.500,00 € seit dem 17.9.2015,
an C, S-Weg, H, weitere 3.458,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.9.2015,
an den Kläger weitere 97.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 70.500,00 € seit dem 17.11.2017 und
an den Kläger für die Zeit ab dem 1.6.2019 monatlich weitere 1.500,00 € bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des in Ziff. 1. genannten Mietobjekts
zu zahlen;
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