1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 02.06.2016 (
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldnerinnen.
3. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 02.06.2016 (
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.434,20 EUR festgesetzt.
I.
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