I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 9. Januar 2009 geändert:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger - über die zuerkannte Nebenforderung hinaus - weitere 9.178,01 € nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus
1.200,00 € seit dem 3. Februar 2005,
aus weiteren 1.200,00 € seit dem 3. März 2005,
aus weiteren 1.200,00 € seit dem 5. April 2005,
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