Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) bei Vermietung von Gewerberaum
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 10 U 170/01
DRsp Nr. 2003/16315
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) bei Vermietung von Gewerberaum
Die in einem Gewerberaum-Mietvertrag enthaltene Regelung"Sämtliche anfallenden Nebenkosten/Betriebskosten gehen anteilig zu Lasten des Mieters. Hierfür leistet der Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von ... [nicht ausgefüllt] DM + Mehrwertsteuer exkl. Stromkosten. Die Nebenostenvorauszahlung wird jährlich aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten neu festgelegt."ist wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit der von ihr erfassten Kostenarten unwirksam.