LG Braunschweig, vom 14.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 1170/17
OLG Braunschweig, vom 13.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 289/18
Anforderungen an die Lieferung eines mangelfreien Nachfolgemodells
BGH, Urteil vom 08.12.2021 - Aktenzeichen VIII ZR 190/19
DRsp Nr. 2022/2352
Anforderungen an die Lieferung eines mangelfreien Nachfolgemodells
a) Verlangt der Käufer einer mangelhaften Sache, die nicht mehr hergestellt wird, die Lieferung eines mangelfreien Nachfolgemodells, kann im Rahmen der nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen bei einem erheblichen Mehrwert der Ersatzsache Anlass bestehen zu prüfen, ob die Parteien bei Vertragsschluss die Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells (insbesondere bei Fahrzeugen) übereinstimmend nur gegen eine vom Käufer zu leistende Zuzahlung als austauschbar mit dem ursprünglich gelieferten Kaufgegenstand angesehen haben (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 56, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; VIII ZR 118/20, juris Rn. 60; VIII ZR 275/19, juris Rn. 57; VIII ZR 357/20, juris Rn. 55).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.