1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 27.12.2019 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe erbringt.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.845,94 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin macht die Zahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 geltend.
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