LAG Chemnitz, vom 07.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 103/14
ArbG Dresden, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4024/12
Anforderungen an die Revisionsbegründung im UrteilsverfahrenAbschließende Stellungnahme des Betriebsrats bei der Anhörung vor einer KündigungAnhörungsverfahren und Wochenfrist
BAG, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen 2 AZR 345/15
DRsp Nr. 2016/14886
Anforderungen an die Revisionsbegründung im UrteilsverfahrenAbschließende Stellungnahme des Betriebsrats bei der Anhörung vor einer KündigungAnhörungsverfahren und Wochenfrist
Eine abschließende, das Anhörungsverfahren nach § 102BetrVG vorzeitig beendende Stellungnahme des Betriebsrats liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte darauf verlassen darf, der Betriebsrat werde sich bis zum Ablauf der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3BetrVG nicht mehr äußern.Orientierungssätze:1. Der Arbeitgeber darf nur dann von einer abschließenden, das Anhörungsverfahren vor Ablauf der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3BetrVG vorzeitig beendenden Stellungnahme des Betriebsrats ausgehen, wenn er - der Arbeitgeber - aufgrund besonderer Umstände sicher sein kann, der Betriebsrat werde sich innerhalb der gesetzlichen Frist keinesfalls noch einmal - und es sei es "nur" zur Ergänzung der Begründung des schriftlich eingelegten Widerspruchs - äußern.2. Die Abfassung und Zuleitung der Stellungnahme(n) des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Kündigung obliegt - unabhängig von den im Gremium erörterten Gründen - nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden.
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