BGH - Urteil vom 12.05.2004
VIII ZR 235/03
Normen:
MHG § 2 Abs. 2 S. 1 § 3 ;
Fundstellen:
WuM 2004, 406
Vorinstanzen:
LG Berlin,

Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

BGH, Urteil vom 12.05.2004 - Aktenzeichen VIII ZR 235/03

DRsp Nr. 2004/10841

Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

1. Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG erfordert es grndsätzlich, dass der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in das Erhöhungsverlangen aufnimmt.2. Zur Bindung eines Vermieters hinsichtlich eines Mieterhöhungsverlangens nach den §§ 2, 3 MHG, wenn er öffentliche Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in Anspruch genommen hat.

Normenkette:

MHG § 2 Abs. 2 S. 1 § 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von den Beklagten die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG.