BGH, Urteil vom 12.05.2004 - Aktenzeichen VIII ZR 235/03
DRsp Nr. 2004/10841
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
1. Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2MHG erfordert es grndsätzlich, dass der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in das Erhöhungsverlangen aufnimmt.2. Zur Bindung eines Vermieters hinsichtlich eines Mieterhöhungsverlangens nach den §§ 2, 3MHG, wenn er öffentliche Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in Anspruch genommen hat.