KG - Urteil vom 12.01.2004
12 U 139/02
Normen:
ZPO § 287 ; BGB § 252 Satz 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2004, 325
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 13.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 277/01

Anforderungen an Nachweis eines Verdienstausfallschadens

KG, Urteil vom 12.01.2004 - Aktenzeichen 12 U 139/02

DRsp Nr. 2004/10655

Anforderungen an Nachweis eines Verdienstausfallschadens

»Zur Darlegungs- und Beweislast des Verdienstausfalls des Betreibers einer Imbissstube (infolge von Mietmängeln; hier: unzureichende Darlegung trotz der Erleichterungen gem. § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO, so dass Beweisaufnahme eine unzulässige Sachverhaltsausforschung wäre).«

Normenkette:

ZPO § 287 ; BGB § 252 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

Mit Ausnahme der vom Landgericht zugesprochenen Mieten für die Monate März und April 2000 ist der Rechtsstreit zur Entscheidung reif. Das Gericht konnte daher, wie geschehen, insoweit durch Teilurteil nach § 301 ZPO entscheiden.

1. Ohne Erfolg macht der Beklagte mit der Berufung geltend, entgegen dem Urteil des Landgerichts habe er die Mieten für die Monate März, April und Mai 2000 tatsächlich an die Hausverwaltung der Kläger gezahlt.