Anlage: Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen EGBGB
Stand: 11.12.2023
zuletzt geändert durch:
Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 354

Anlage: Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Anlage: Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

Anlage 5

Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen (zu Artikel 247 § 2) 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers

Kreditgeber [Name]
Anschrift [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrauchers]
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
(falls zutreffend)
Kreditvermittler [Name]
Anschrift [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrauchers]
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)

*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers. In allen Fällen, in denen "falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist. Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen. 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
Laufzeit des Kreditvertrags
(falls zutreffend)
Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden.
3. Kreditkosten