Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der Gebäudefeuerversicherung
BGH, Urteil vom 13.12.1995 - Aktenzeichen VIII ZR 41/95
DRsp Nr. 1996/3509
Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der Gebäudefeuerversicherung
»In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Gebäudefeuerversicherung des Wohnungseigentümers zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.«