AG Berlin-Mitte, vom 09.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 20 C 190/20
LG Berlin, vom 23.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 67 S 210/21
Annahme einer Nichtigkeit im Fall einer Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis; Abtretung der Ansprüche eines Mieters aus der sog. Mietpreisbremse an einen Inkassodienstleister; Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr
BGH, Versäumnisurteil vom 18.05.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 28/22
DRsp Nr. 2022/10306
Annahme einer Nichtigkeit im Fall einer Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis; Abtretung der Ansprüche eines Mieters aus der sog. Mietpreisbremse an einen Inkassodienstleister; Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr
Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
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