KG - Urteil vom 04.12.2000
8 U 304/99
Normen:
BGB § 146 § 147 Abs. 2 § 535 § 536 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)767b
MDR 2001, 685

Annahmefrist für Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags

KG, Urteil vom 04.12.2000 - Aktenzeichen 8 U 304/99

DRsp Nr. 2004/1310

Annahmefrist für Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags

Die Frist für die Annahme eines schriftlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags ist mit nicht mehr als fünf Tagen zu bemessen, wobei für die Entscheidung darüber, ob das Angebot angenommen werden soll, allenfalls zwei bis drei Tage und für die Übermittlung der Annahmeerklärung weitere zwei Tage anzusetzen sind.

Normenkette:

BGB § 146 § 147 Abs. 2 § 535 § 536 ;

Hinweise: