LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.05.2013
6 Sa 373/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 293;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6823/12

Annahmeverzug bei schriftlichem Arbeitsangebot nach unentschuldigtem Fernbleiben und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 373/13

DRsp Nr. 2014/5982

Annahmeverzug bei schriftlichem Arbeitsangebot nach unentschuldigtem Fernbleiben und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

1. Ein Arbeitnehmer, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit unentschuldigt gefehlt hatte, kann den Arbeitgeber dadurch in Annahmeverzug versetzen, dass er ihn schriftlich davon in Kenntnis setzt, zur Arbeitsaufnahme an seiner Arbeitsstelle erschienen zu sein, dort aber keinen vertretungsberechtigten Mitarbeiter angetroffen zu haben, und das er deshalb um Mitteilung bitte, ihm mitzuteilen, wann er wieder zur Arbeit erscheinen solle. 2. Eine Aufforderung des Arbeitgebers, die Arbeit an einer auswärtigen Betriebsstätte aufzunehmen, stellt eine mit Treu und Glauben unvereinbare Schikane dar, wenn dort überhaupt kein Bedarf an einer Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.11.2012 - 5 Ca 6823/12 - teilweise geändert.

2. Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist durch die Kündigung des Beklagten vom 23.08.2012 auch nicht zum 30.09.2012 aufgelöst worden.