Die Verfassungsbeschwerde betrifft formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen.
I. Die Beschwerdeführer verlangten von den Mietern ihres Hauses in Wolfratshausen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung; zum Vergleich benannten sie drei Wohnungen in Geretsried-Gartenberg sowie weitere Wohnungen in Penzberg und Gelting.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|