BGH - Beschluß vom 24.11.1999
XII ZR 209/97
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
NZM 2000, 1226
Vorinstanzen:
KG,

Anpassung eines Mietvertrages eines Wohnobjekts für US-Streitkräfte nach deren Abzug

BGH, Beschluß vom 24.11.1999 - Aktenzeichen XII ZR 209/97

DRsp Nr. 2000/200

Anpassung eines Mietvertrages eines Wohnobjekts für US-Streitkräfte nach deren Abzug

Ist in einem Mietvertrag betreffend die Vermietung von Wohnungen an Angehörige der US-Streitkräfte für beide Seiten ein Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages enthalten, so ist der Vertrag nach Abzug der US-Streitkräfte dahingehend anzupassen, daß das Optionsrecht von dem Vermieter einseitig nicht mehr ausgeübt werden kann.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).