Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. März 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat den Klägern auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 2749,62 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Anrechnungsfähigkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine große Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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