Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Zwischen den Beteiligten ist die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
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