Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 21. Juli 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
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