AG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.04.1999
33 C 91/99-27
Normen:
BGB §§ 536, 550 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 759

Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 33 C 91/99-27

DRsp Nr. 2001/10271

Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

Ein ausländischer Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang von Sendungen in seiner Muttersprache, wenn das Haus weder über einen Breitband-Kabel-Anschluß, noch über eine Gemeinschaftssatellitenanlage verfügt.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten gemäß §§ 550, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Anspruch auf Entfernung der von ihnen auf der Rückseite des Hauses in Frankfurt am Main angebrachten Parabolantenne. Die Anbringung der Parabolantenne stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar, so dass die Beklagten einen Anspruch auf die mietvertraglich in Nr. 7 Abs. 1 f der Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehene Zustimmung der Klägerin haben.