OLG München - Endurteil vom 03.02.2021
7 U 2467/20
Normen:
BGB § 545; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 30.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen O 1790/18

Anspruch auf Fortzahlung von Leasingraten nach Ende der Vertragslaufzeit bis zur tatsächlichen Rückgabe des FahrzeugsAusdrückliche Zustimmung zu einer verzögerten Fahrzeugrückgabe aufgrund noch erforderlicher Begutachtungen

OLG München, Endurteil vom 03.02.2021 - Aktenzeichen 7 U 2467/20

DRsp Nr. 2021/8785

Anspruch auf Fortzahlung von Leasingraten nach Ende der Vertragslaufzeit bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs Ausdrückliche Zustimmung zu einer verzögerten Fahrzeugrückgabe aufgrund noch erforderlicher Begutachtungen

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30.03.2020, Az. 15 HK O 1790/18, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 545; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

1. 2.