LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.06.2020
6 Sa 447/19
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 06.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 605/19

Anspruch auf Freistellung nach dem MTV Chemie bei Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 447/19

DRsp Nr. 2020/12121

Anspruch auf Freistellung nach dem MTV Chemie bei Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 MTV Chemie, wonach einem Arbeitnehmer bei seiner Eheschließung, der die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgestellt ist, ohne Anrechnung auf seinen Urlaub und ohne Verdienstminderung eine Dienstbefreiung von zwei Tagen gewährt wird, ist nicht dahin auszulegen, dass eine erneute Dienstbefreiung zu gewähren ist, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06. November 2019 - 4 Ca 605/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf bezahlte Freistellung im Zusammenhang mit der Umwandlung ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

1. 2.