Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 10 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um höhere Grundsicherungsleistungen nach dem
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