Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.10.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitgegenständlich sind Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
Die 1986 geborene Klägerin schloss Mitte des Jahres 2016 ein Lehramtsstudium ab. Im November 2016 nahm sie ihr Referendariat auf. Seit August 2019 ist sie in Berlin als Lehrerin beschäftigt.
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