Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2012 aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 5. Oktober 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Mai 2010 geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für den Monat Juli 2008 in Höhe von 3.545,11 Euro zu gewähren.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des gesamten Rechtsstreits in vollem Umfang zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) unter Übernahme der Kosten für die Endrenovierung seiner ehemaligen Wohnung in Höhe von 3.545,11 Euro.
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