Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.11.2020 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller weitere 799,50 EUR monatlich von Oktober 2020 bis März 2021, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung ab Oktober 2020.
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