Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.01.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich in dem vorliegenden Verfahren gegen ein u.a. mit "Änderungsbescheid ..." überschriebenes Schreiben des Beklagten vom 15.04.2016.
Der 1961 geborene Kläger ist alleinstehend. Er ist nach seinen Angaben selbstständiger Rechtsanwalt und betreibt die Tätigkeit von seinem Wohnsitz aus. Seit 2007 bezieht er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|