Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24.02.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten höhere Leistungen für die Unterkunft und Heizung von Januar 2007 bis Dezember 2009.
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