LG Essen, vom 09.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 217/20
Anspruch auf Mietzahlung aus einem gewerblichen MietverhältnisBehördliche GeschäftsschließungAnspruch auf Vertragsanpassung im Zusammenhang mit dem PandemiegeschehenGrundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2021 - Aktenzeichen 30 U 114/21
DRsp Nr. 2021/15965
Anspruch auf Mietzahlung aus einem gewerblichen MietverhältnisBehördliche GeschäftsschließungAnspruch auf Vertragsanpassung im Zusammenhang mit dem PandemiegeschehenGrundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage
1. Art. 240 §§ 1 - 7EGBGB lassen die Pflicht des gewerblichen Mieters zur Entrichtung der Miete nicht entfallen.2. Die Covid-19-Pandemie führt - vorbehaltlich besonderer vertraglicher Vereinbarungen - nicht zu einer Minderung der Miete nach § 536BGB.3. Ebenso begründet diese Pandemie keine vorübergehende Nichtigkeit des Mietvertrages nach § 134BGB.4. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Miete entfällt infolge der Pandemie weiter auch nicht nach §§ 326 Abs. 1, 275BGB. Der Vermieter schuldet grundsätzlich nur die Überlassung des Mietobjekts in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Die Erfüllung dieser Leistung wurde durch die gesetzlichen und tatsächlichen Covid-19-Beschränkungen nicht unmöglich.
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