OLG Koblenz - Urteil vom 20.01.1994
5 U 494/93
Normen:
BGB § 535 Satz 2 § 552 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)535b
DWW 1995, 81
MDR 1995, 251
NJW-RR 1995, 394
WuM 1995, 154
ZMR 1995, 157

Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags und Renovierung

OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 5 U 494/93

DRsp Nr. 1995/9306

Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags und Renovierung

»Bittet ein Mieter um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag und geht der Vermieter auf diese Bitte ein, indem er einen neuen Mieter sucht, der dann zwei Monate vor dem Mietneubeginn bereits mit Renovierungs- und Umbauarbeiten beginnt, so kann der Vermieter vom bisherigen Mieter noch den Mietzins für diese beiden Monate verlangen, auch wenn er dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in diesen beiden Monaten wegen Überlassung an einen Dritten nicht gewähren konnte. § 552 Satz 3 BGB findet dann nämlich keine Anwendung, wenn nach der besonderen Ausgestaltung des Einzelfalles die Verweigerung der Zahlung der Miete durch den Mieter treuwidrig wäre.«

Normenkette:

BGB § 535 Satz 2 § 552 ;

Sachverhalt: