I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5.8.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267.300,00 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
auf 24.300,00 € ab 3.3.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 5.4.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 4.5.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 3.6.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 5.7.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 3.8.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 5.9.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 6.10.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 3.11.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 5.12.2016,
auf weitere 24.300,00 € ab 4.1.2017,
zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.116,20 € (für Betriebskosten 2016) nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.6.2019 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 958,19 € (für Betriebskosten Januar 2017) nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.6.2019 zu zahlen.
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