Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.11.2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 91 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem in der Anlage K 1 eingereichten Plan gekennzeichneten Gewerbeflächen in der Bxxxxxxx X, Bxxxxxxx X - X und Fxxxxxxxxxxx X in XXXXX Bxxxxxx zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und in zweiter Instanz.
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