LG Köln - Urteil vom 07.05.1987
1 S 379/86
Normen:
BGB §§ 550b, 537, 538, 273; HeizkostenVO;
Fundstellen:
WuM 1987, 257
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 13.06.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 205 C 105/86

Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Kaution wegen Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Abrechnung von Heizkosten nach einem Teil der Heizperiode

LG Köln, Urteil vom 07.05.1987 - Aktenzeichen 1 S 379/86

DRsp Nr. 2001/10213

Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Kaution wegen Zurückbehaltungsrecht des Mieters; Abrechnung von Heizkosten nach einem Teil der Heizperiode

1. Hält der Vermieter dem Verlangen auf Rückzahlung der Kaution Ansprüche wegen Beschädigung der Mietsache entgegen, so steht dem Mieter insoweit kein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel der Mietsache zu, da dies dem Sicherungszweck der Kaution zuwiderlaufen würde. 2. Eine Abrechnung der Heizkosten nach Grad-Taganteilen ist nach der HeizkostenVO (a.F.) unzulässig.

Normenkette:

BGB §§ 550b, 537, 538, 273; HeizkostenVO;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe: