1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2011 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. Februar 2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den bereits zuerkannten Betrag von 6.187,99 Euro brutto hinaus weitere 1.903,04 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2010 zu zahlen.
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