LG Berlin - Urteil vom 20.07.1999
64 S 112/99
Normen:
BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)710c
ZMR 2000, 26

Anspruch auf vorzeitige Aufhebung eines Mietverhältnisses bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters

LG Berlin, Urteil vom 20.07.1999 - Aktenzeichen 64 S 112/99

DRsp Nr. 2003/16630

Anspruch auf vorzeitige Aufhebung eines Mietverhältnisses bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters

»Die unverschuldete Arbeitslosigkeit des Mieters kann einen Anspruch auf vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses begründen. Besteht der Vermieter in diesem Fall auf der Fortführung des Mietverhältnisses und lehnt eine vorzeitige Beendigung ab, [so] ist der Mieter nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu benennen.«

Normenkette:

BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen
DRsp I(133)710c
ZMR 2000, 26