BGH - Urteil vom 28.07.2004
XII ZR 292/02
Normen:
BGB § 535 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV Beilage 2005, 66
BGHReport 2005, 8
GuT 2004, 159
MDR 2004, 1406
NJW-RR 2004, 1452
NZM 2004, 785
ZMR 2004, 812
ZfIR 2004, 926
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Miete bei umsatzsteuerfreiem Mietvertrag

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - Aktenzeichen XII ZR 292/02

DRsp Nr. 2004/13540

Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Miete bei umsatzsteuerfreiem Mietvertrag

»Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.«

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses über die (Rück-)Zahlung von Mehrwertsteuer.

Die P. GbR, deren Gesellschafter u.a. die Beklagten sind, vermietete mit Vertrag vom 22. Dezember 1997 in einem von ihr neu errichteten Gebäude Praxisräume mit Stellplätzen an die Radiologische Praxisgemeinschaft GbR (im folgenden: R. GbR), deren Mitglieder - darunter der Kläger - Ärzte sind. In § 6 Nr. 1 des Vertrages wurde ein Nettomietzins von 17.749,77 DM festgelegt. Nach § 6 Nr. 9 des Vertrages hatte die Mieterin außerdem eine bestimmte Nebenkostenvorauszahlung sowie anteilige Verwaltungskosten zu zahlen. In § 6 Nr. 10 des Vertrages heißt es: