LG Köln, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 325/20
Anspruch auf Zahlung von GewerberaummieteStatthaftigkeit eines UrkundenprozessesPandemiebedingt verfügte SchließungsanordnungAnknüpfung der Beschränkungen von Flächen und Kundenzahl sowie Standards zu Hygiene und Infektionsschutz an den Gewerbebetrieb eines Mieters
OLG Köln, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen 22 U 79/21
DRsp Nr. 2022/701
Anspruch auf Zahlung von GewerberaummieteStatthaftigkeit eines UrkundenprozessesPandemiebedingt verfügte SchließungsanordnungAnknüpfung der Beschränkungen von Flächen und Kundenzahl sowie Standards zu Hygiene und Infektionsschutz an den Gewerbebetrieb eines Mieters
1. Die zur Bekämpfung des Corona-Virus öffentlich-rechtlich verfügten Schließungsanordnungen und weiteren Gebrauchsbeschränkungen im März/April 2020 in Nordrhein-Westfalen begründen in der Regel keinen Mangel der zum Zwecke eines Einzelhandels für Textilien vermieteten Mietsache im Sinne von § 536BGB.2. Die für den Einzelhandel geltenden öffentlich-rechlichen Verbote zur Bekämpfung des Corona-Virus führen auch nicht zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters nach §§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1BGB oder zu einer vorübergehenden Nichtigkeit des Mietvertrages gemäß § 134BGB.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.