Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 107.628,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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