Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 18.12.2015 - 23 Ca 4933/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 20.731,15 EUR (in Worten: Zwanzigtausendsiebenhunderteinunddreißig und 15/100 Euro) brutto zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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