LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.08.2016
6 Sa 12/16
Normen:
BurlG § 7 Abs. 1; BurlG § 7 Abs. 3; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 18.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 4933/15

Anspruch des Arbeitnehmers auf UrlaubsabgeltungRechtsfolgen der fortlaufenden Erfassung nicht gewährter Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.08.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 12/16

DRsp Nr. 2017/2501

Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung Rechtsfolgen der fortlaufenden Erfassung nicht gewährter Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen

Eine vertragliche Vereinbarung auf Übertragung von Urlaub ist nicht begrenzt auf die Übertragung ins Folgejahr. Die fortlaufende Erfassung der offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen lässt auf den Vertragswillen schließen, dass kein Verfall von im laufenden Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubs eintreten soll (LAG Düsseldorf - 12 Sa 1512/09 -). Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber sich bei fortlaufender Erfassung der offenen Urlaubstage, dann darauf beruft, diese seien verfallen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 18.12.2015 - 23 Ca 4933/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 20.731,15 EUR (in Worten: Zwanzigtausendsiebenhunderteinunddreißig und 15/100 Euro) brutto zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BurlG § 7 Abs. 1; BurlG § 7 Abs. 3; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242;

Tatbestand