OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.05.2013
6 U 102/12
Normen:
BGB § 311; BGB § 536;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 27.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 14/12

Anspruch des Entwicklers einer Photovoltaik-Lärmschutzwand auf Zahlung einer Lizenzgebühr

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 6 U 102/12

DRsp Nr. 2016/11142

Anspruch des Entwicklers einer Photovoltaik-Lärmschutzwand auf Zahlung einer Lizenzgebühr

Ist Gegenstand eines Lizenzvertrages eine bloße Patentanmeldung, so kann der Lizenznehmer sich nicht darauf berufen, dass es zur Patentierung bisher noch nicht gekommen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 311; BGB § 536;

Gründe

I.

Zunächst wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).