Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Memmingen - 1. Zivilkammer - vom 19. Februar 2020 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Günzburg vom 30. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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