LG Landau - Urteil vom 07.12.1997
3 S 216/97
Normen:
BGB §§ 536, 550 ;
Fundstellen:
NJW 1998, 2147
NZM 1998, 474
Vorinstanzen:
AG Kandel, vom 28.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen C 31/97

Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne

LG Landau, Urteil vom 07.12.1997 - Aktenzeichen 3 S 216/97

DRsp Nr. 2001/10216

Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne

Der Vermieter hat dann keinen Anspruch gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne, wenn dieser sein Informationsbedürfnis in einer Fremdsprache (hier: polnisch) nur auf diese Weise befriedigen kann. Eine Widerklage auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne ist unbegründet, wenn der Mieter den Vermieter nicht gleichzeitig von allen im Zusammenhang mit der Installation der Parabolantenne entstehenden Kosten und Gebühren freistellt und nicht erkennbar ist, daß er die Haftung für die durch die Antenne verursachten Schäden und den Aufwand für die Beseitigung nach Beendigung des Mietverhältnisses übernimmt.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist zum Teil begründet.

Die Klägerin kann von dem Beklagten nicht verlangen, dass dieser die auf dem Balkon der angemieteten Wohnung montierte Parabolantenne entfernt.