1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26.06.2023, Az.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Der Berufungsstreitwert beträgt 13.391,34 €.
I.
Die Klägerin klagt gegen die Beklagten auf Räumung und Herausgabe von zwei Räumen in einem Büropark sowie Zahlung ausstehender Miete für diese.
Mit Vertrag vom 11.01.2017 mieteten die Beklagten von der Klägerin befristet bis zum 31.01.2027 zwei im 2. OG gelegene, als Büroräume bezeichnete Räumlichkeiten im Gebäudes ("Adresse 01"). Die Nettokaltmiete betrug zunächst 135,00 € und erhöhte sich nach Ablauf der ersten zwei Vertragsjahre auf 180,00 € netto.
1. 2.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|